Geschichte und Satzung der UWG Neumarkt-Sankt Veit

von Walter Jani

Die UWG in Neumarkt-St.Veit ist ein Kind der neuen Demokratie. Viele verschiedene Gruppierungen bewerben sich ab 1948 bei den ersten freien Kommunalwahlen in Neumarkt-St.Veit, darunter SPD, Bund der Vertriebenen, CSU, Bayernpartei, Notgemeinschaft und andere. Für die Wahl 1952 bildet sich im November 1951 eine “Unabhängige Wählergemeinschaft”, die im Neumarkter Anzeiger wie folgt beschrieben wird: “Auch in Neumarkt-St.Veit wurde eine unabhängige Wählergemeinschaft ins Leben gerufen. Wenn die nötigen Vorbereitungen erledigt und noch mehr Interessenten gefunden sind, wir die neue Wählergruppe auch an die Öffentlichkeit gehen”.

Diese Christlich Unparteiische Wählerschaft (CUW) bringt 1952 mit Karl Hein und Bartholomäus Westermaier zwei ihrer Kandidaten in den damaligen Marktgemeinderat. Als Ersatzleute stehen Andreas Ege und August Spirkl zur Verfügung. Bereits in der nächsten Kommunalwahl 1956 gibt es keine CUW mehr; der 1955 in Neumarkt-St.Veit gegründete Ortsverband der CSU dürfte der Hauptgrund gewesen sein.

In der Kommunalwahl 1956 treten neben den Parteien SPD und CSU zwei weitere Gruppierungen an, nämlich die “Überparteiliche Wählergruppe Mittelstand und Arbeit” und die Liste “Unabhängiger Bürgerblock - Bayernpartei - Heimatvertriebene”. Beide Wählergruppen ziehen mit 7 Stadträten in das Neumarkter Parlament ein und stellen mit Karl Wintermeier (BP) sogar den Bürgermeister. Einer der neuen Stadträte ist Max Neumeier.

Für die Wahlen 1960 wird nach dem langsamen Niedergang der Bayernpartei und den anderen parteilosen Gruppierungen die “Unabhängige Wählergemeinschaft” abgekürzt UWG gegründet.

Der Neumarkter Anzeiger berichtete damals:

"In der überfüllten Gründungsversammlung der UWG in Neumarkt erklärte der Einberufer der Versammlung, Stadtrat Max Neumeier, es gehe darum die UWG neu zu formen. Die Stadträte der neuen UWG seien verpflichtet, mindestens einmal im Jahr öffentlich einen Rechenschaftsbericht abzulegen, denn die Wähler wollen wissen, was im Stadtrat getan wird. In Neumarkt-St.Veit arbeiten drei politische Parteien (CSU, SPD, BP) auf Bundes- oder Landesebene. Da sie aber nur wenige Mitglieder in der Stadt hätten, sei die Auswahl geeigneter Kandidaten sehr schwer, während die UWG auf breitester Basis entsprechende Persönlichkeiten zur Verfügung habe. Nach der Gründung der UWG trugen sich im weiteren Versammlungsverlauf von den etwas über 100 Anwesende 75 als Mitglieder ein. Rasch ging unter der Leitung von Rudolf Angermeier die Wahl vor sich. Dabei wurde Max Neumeier Obmann der UWG, Stadtrat Xaver Saller Protokollführer und Vertrauensleute: Rudolf Angermeier, Josef Kaiser, Fritz Weber, Schorsch Windhager, Otto Asbeck und Frau Annemarie Fritz. Anschließend erfolgte die Kandidatenaufstellung für die Stadtratswahlen 1960".


Max Neumeier, Stadtrat von 1956 bis 1984

Max Neumeier, Malermeister Stadt- und Kreisrat geb. 31.5.1921, gest. 13.8.1990

Mit vier Männer zieht die UWG in den Neumarkter Stadtrat ein und stellen mit Xaver Saller sogar zum 2. Bürgermeister. Seit dieser Zeit kandidieren bei jeder Kommunalwahl Mitglieder der UWG Neumarkt-St.Veit und bestimmen die Stadtpolitik mit. Treibender Kern blieb bis 1984 der Obmann Max Neumeier, der von 1960 bis 1984 als Bürgermeisterkandidat und UWG-Fraktionsvorsitzender der große Gegenspieler der mächtigen Orts-CSU war.

Rudi Berghammer 1. Bürgermeister von 1984 bis 2002


1972 betrat mit Stadtrat Rudi Berghammer eines neues Gesicht die politische Bühne in Neumarkt-St.Veit. 1984 wird er als Bürgermeisterkandidat der UWG gegen den damals favorisierten CSU-Mann Lorenz Wastlhuber ins Rennen geschickt und gewinnt überraschend die Wahl. Von 1984 an arbeitet Rudi Berghammer erfolgreich als Bürgermeister von Neumarkt-St.Veit und wird in den Wahlen 1990 und 1996 jedesmal mit absoluter Mehrheit wiedergewählt. Nach seinem Dienstende 2002 folgt mit Erwin Baumgartner, ein weiterer Mann der UWG Neumarkt-St.Veit auf dem Bürgermeistersessel. Wie sein Vorgänger gewinnt er die Bürgermeisterwahl mit absoluter Mehrheit (55,7 %).

Erwin Baumgartner 1. Bürgermeister seit 1. Mai 2002

Die Neumarkter UWG ändert im Jahre 1996 ihren Status und ist seit dieser Zeit eingetragener Verein. Der bis 1996 bestellte Obmann der UWG Dr. Klaus Windhager wird erster Vorsitzender des neuen Vereins, sein Stellvertreter Rudi Berghammer. Der UWG-Ortsverein Neumarkt-St.Veit hat heute über 120 Mitglieder (Stand 2009); Tendenz steigend. Mit nur 5 Euro Jahresbeitrag bietet die UWG allen interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich kommunalpolitisch zu engagieren ohne sich einer Partei anschließen zu müssen. Die UWG ist heute die einzige parteiunabhängige Kraft in der Stadt und arbeitet mit ihrem Bürgermeister und den 11 Stadträten für eine vernünftige Weiterentwicklung unserer Kommune.

Dr. Klaus Windhager, 1. Vorsitzender der Ortsvereins



Stadträte der UWG seit 1960:

Saller Xaver (1960 - 1972) Dr. Klaus Windhager (1984 - 1996, 2002 - heute)
Max Neumeier (1960 - 1984) Manfred Ehm (1990 - 1996)
Fritz Weber (1960 - 1972) Hermann Huber (1990 - heute)
Georg Kobler (1960 - 1966, 1972-1978) Dr. Josef Kobler (1990 - 1996)
Rudi Berghammer (1972 - 1984) Fritz Preitenwieser (1990 - 2002)
Max Emmer (1972 - 1990) Emil Steinbach (1990 - heute)
Peter Herzmansky (1972 - 1975) Hans Vokinger (1990 - 1996)
Hermann Groß (1975 - 1990) Walter Jani (1994 - 1996, 2002 - heute)
Rudolf Angermeier (1978 - 1996) Elisabeth Weigand (1996 - 2011)
Ulrich Dahlberg (1984 - 1987) Wolfgang Unterhuber (1996 - 2002)
Alois Reichl (1987 - 1990) Franz Fuchs (1996 - heute)
Dr. Werner Göttinger (1984 - 1990) Georg Wimmer (2002 - 2007)
Hans Kagerer (1984 - 1990) Franz Göhl (2002 - heute)
Hubert Liebl (1984 - 1990) Werner Kitschke (2002 - heute)
Manfred Preitenwieser (2008 - heute) Peter Hobmaier (2008 - heute)
Carmen Ziegler (2008 - 2009) Manfred Eder (2009 - heute)
Andreas Schulz (2011 - heute)  

 

UWG – Kreisräte aus Neumarkt-St.Veit seit 1956

Dr. Franz Göttinger (1956 – 1972)

Fritz Weber (1960 – 1972)

Rudolf Angermeier (1972 – 2002)

Max Neumeier (1978 – 1984)

Rudi Berghammer (1984 – heute)

Dr. Werner Göttinger (1984 – 1990)

Dr. Klaus Windhager (2002 – heute)

Erwin Baumgartner (2002 – heute)

Georg Wimmer (2002 – 2007)

Irmi Eigl (2002 – 2008)

 

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Satzung des rechtsfähigen Vereins UWG - Freie Wähler Neumarkt-St.Veit

§ 1 Name, Sitz und Zielsetzung

1. Der Verein UWG - Freie Wähler Neumarkt-St.Veit ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich zum Ziel gesetzt haben, auf die in der Gemeinde Neumarkt-St.Veit zu betreibende Kommunalpolitik zum Besten der Bürgerschaft einzuwirken.

2. Deshalb beteiligt sich die UWG - Freie Wähler Neumarkt-St.Veit an den Wahlen zum Stadtrat und deren Vorbereitung in Wort und Schrift. Sie tritt insoweit als überparteiliche freie Wählergruppe im Sinne des Bayerischen Gemeindewahlgesetztes unter nachfolgendem Namen UWG - Freie Wähler Neumarkt-St.Veit auf.

3. Der Verein UWG - Freie Wähler Neumarkt-St.Veit e.V. ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Neumarkt-St.Veit.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des § 34 Nr. 2b EStG. Zweck des Vereins ist es insbesondere, mit eigenen Wahlvorschlägen an den Wahlen zum Kreistag des Landkreises Mühldorf a. Inn und zum Stadtrat der Stadt Neumarkt-St.Veit teilzunehmen sowie an der kommunalpolitischen Willensbildung mitzuwirken.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Der Eintritt in den Verein erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und setzt Volljährigkeit, sowie weiter voraus, daß der Eintretende keiner politischen Partei angehört. Die Eintrittserklärung wird mit der Bestätigung durch den Vorstand wirksam. Jedem Mitglied ist der Austritt aus dem Verein freigestellt; er ist durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand ( § 4 ) vorzunehmen und wird mit Zugang wirksam.

2. Die Vorstandschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit ein Mitglied ausschließen, wenn es gegen die in §§ 1, 2 aufgeführten Grundsätze verstößt oder einer politischen Partei beitritt. Der Ausschluß hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich verlangen, daß die Mitgliederversammlung über den Ausschluß entscheidet.

3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds.

§ 4 Vorstandschaft

Die ehrenamtliche Vorstandschaft des Vereins besteht aus: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister. Ferner können Beiräte beigestellt werden.

§ 5 Vertretungsbefugnis der Vorstandschaft

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, die im Rahmen der Einzelvertretungsbefugnis den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Intern geht das Vertretungsrecht des 1. Vorsitzenden vor.

§ 6 Wahl der Vorstandschaft

Die Vorstandschaft wird durch die Mitgliederversammlung ( § 7 ) auf jeweils drei Jahre gewählt. Der dreijährige Wahlturnus beginnt im Jahre 1998. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl auch offen vorgenommen werden, es sei denn, daß auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur einen Kandidaten abzustimmen ist.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. In jedem Geschäftsjahr (Kalenderjahr) findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder des Vereins durch den Vorstand 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind.

2. Eine Mitgliederversammlung ist von der Vorstandschaft unverzüglich einzuberufen, wenn der Bestand des Vereins gefährdet ist oder dessen Zielsetzung und Zweck geändert werden sollen. Sie ist ferner binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragt wird.

3. Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.

4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt.

5. Über die gefaßten Beschlüsse ist eine von einem der Vorsitzenden und dem Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen, was voraussetzt, daß die Unterzeichnenden an der Versammlung teilgenommen haben.

6. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von drei Jahren zwei Revisoren, die jährlich die Kassenprüfung ( § 9 ) vornehmen und der nächsten Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten haben. Sie unterscheidet über die Entlastung der Vorstandschaft, über die des Schatzmeisters ( § 9 ) nach Anhörung der Revisoren ( § 7 Abs. 6 Satz 1 ).

7. Die Reihenfolge der Kandidaten für die Kommunalwahlen wird in geheimer Wahl (schriftlich) von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 8 Beiträge, Spenden

Der laufende Jahresbeitrag, der im Rahmen des § 34 g EStG eine steuerlich abzugsfähige Spende ist, wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Weitere Beträge tragen als Spenden zur Erreichung des Vereinszwecks bei.

§ 9 Aufgaben des Schatzmeisters

Der Schatzmeister hat über die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen und mindestens einmal jährlich in einer Mitgliederversammlung darüber Rechnung zu legen. Die Buchführungsunterlagen sowie die Jahresrechnung sind dem Finanzamt auf dessen Verlangen vorzulegen.

§ 10 Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderungen sind auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen. Über sie ist mit einer 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zu beschließen.

§ 11 Auflösung

1. Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, so bedarf es dazu einer Mehrheit von 3/4 der erschienen Mitglieder unter der weiteren Voraussetzung, daß die Mitglieder des Vereins bei der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung ( § 7 Abs. 1 ) auf einen solchen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen worden sind.

2. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.

3. Bei Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen der Stadt zu, die es einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen hat.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft. Neumarkt-St.Veit, den 31.7.1996

Unterschriften bei der Vereinsgründung am 31.7.1996


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